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   BVerwG, 30.04.1959 - II C 118.57   

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https://dejure.org/1959,472
BVerwG, 30.04.1959 - II C 118.57 (https://dejure.org/1959,472)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1959 - II C 118.57 (https://dejure.org/1959,472)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1959 - II C 118.57 (https://dejure.org/1959,472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beförderungsschnitt bei der Unfallversorgung eines ehemaligen Berufssoldaten - Durch das Versorgungsamt festgestellte Dienstunfähigkeit mit der Konsequenz der Zuteilung einer Versehrtenstufe auf Grund einer Kriegsdienstbeschädigung - Verletzung der Ehre eines Soldaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.01.1959 - II C 174.57
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1959 - II C 118.57
    Für die ursprüngliche Fassung des Gesetzes zu Art. 131 GG hat der Senat im Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 - bereits entschieden, daß die Vorschrift des § 31 G 131 über den Beförderungsschnitt auch bei der Unfallversorgung zu berücksichtigen ist.

    Der Zweck des Beförderungsschnitts, eine gewisse Relation zwischen der Anzahl der Dienstjahre und der der Beförderungen zu erreichen, ist von der Art der im Einzelfall zu gewährenden Versorgung aber begrifflich unabhängig; der Senat sieht daher keinen Anlaß, § 110 BBG nicht ebenso als eine allgemeine Vorschrift des Versorgungsrechts im Sinne des § 134 Abs. 3 BBG anzusehen, wie dies in dem erwähnten Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 - im Anwendungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG für den früheren § 31 dieses Gesetzes bereits geschehen ist.

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1959 - II C 118.57
    Zu diesem Ergebnis führt auch die innere Systematik des Gesetzes, das in Erfüllung des durch Art. 131 des Grundgesetzes dem Gesetzgeber erteilten Auftrages allgemein auf den Rechtsstatus abgestellt ist, den der Bedienstete am 8. Mai 1945 hatte, und spätere Zeiten nur insoweit von Bedeutung sein läßt, als eine ausdrückliche Sonderregelung getroffen ist, wie dies z.B. in § 35 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes für die Auffüllung der 10-Jahresfrist des § 106 BBG geschehen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Mai 1957, BVerwGE 5, 86 [89]).
  • BVerwG, 22.01.1959 - VI C 21.58
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1959 - II C 118.57
    Daß jedenfalls im Rahmen der Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG der Beförderungsschnitt auch im Versorgungsrecht keinen verfassungsmäßigen Bedenken begegnet, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen (Beschluß vom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 -).
  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 154.58

    Rechtsmittel

    Hier gilt das gleiche wie für den Beförderungsschnitt bei der Beamten- und Soldatenversorgung nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG, den das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (vgl. BVerwGE 3, 226; 7, 214 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58][216], Urteil des II. Senats vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 - [Buchholz BVerwG, 234, § 29 G 131 Nr. 5] und vom 30. September 1959 - BVerwG VI C 122.58 -).
  • BVerwG, 07.07.1960 - II C 316.57

    Rechtsmittel

    Entgegen der Auffassung der Revision rechtfertigt der Umstand, daß die Anwendung des Beförderungsschnitts zu einer Versorgung oder Unterbringung auf Grund eines von dem Beamten bis zum 8. Mai 1945 tatsächlich nicht bekleideten Amtes führen kann, nicht die Folgerung, bei der Anwendung der von einer anderen Zielsetzung (vgl. BVerwGE 2, 10 [14] gegen BVerwGE 3, 226 [229] und BVerwG, Urteil vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 -) getragenen Regelung des § 7 G 131 dürfte auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung entsprechend verfahren werden (so bereits BVerwGE 8, 296 [302]).
  • BVerwG, 30.09.1959 - VI C 122.58

    Rechtsmittel

    In Ergänzung seiner früheren Rechtsprechung, in der bereits die Rechtmäßigkeit der Anwendung des Beförderungsschnitts im Rahmen der Unterbringungsregelung des Gesetzes zu Art. 131 GG bejaht worden war (BVerwGE 3, 226), und im Anschluß an das sogenannte Soldaten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 288) hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden, daß die Anwendung des Beförderungsschnitts auch auf die Soldatenversorgung rechtens ist (vgl. Beschluß des Senatsvom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 - und Urteil des II. Senatsvom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 -).
  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 105.59

    Rechtsmittel

    Hier gilt das gleiche wie für den Beförderungsschnitt bei der Beamten- und Soldatenversorgung nach dem Gesetz, zu Artikel 131 GG, den das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (vgl. BVerwGE 3, 226; 7, 214 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58][216]; Urteil des II. Senats vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 - [Buchholz BVerwG, 234, § 29 G 131 Nr. 5] und vom 30. September 1959 - BVerwG VI C 122.58 -).
  • BVerwG, 14.05.1959 - II C 177.57

    Anwendung des Beförderungszuschnitts - Besserstellung der Empfänger von

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 - (BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]) und vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - entschieden, daß der Beförderungsschnitt auch in den Fällen anzuwenden ist, in denen Versorgungsbezüge auf Grund der Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 GG über die Unfallversorgung zu berechnen sind.
  • BVerwG, 18.12.1962 - II C 160.60

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallruhegehalts aus der Besoldungsgruppe A 3 b -

    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß bei der Bemessung des Unfallruhegehalts gemäß § 34 G 131 auch der "Beförderungsschnitt" (§ 31 G 131; § 110 BBG) anzuwenden ist und sich an dieser Rechtsmeinung nicht dadurch gehindert gesehen, daß auch die den Beförderungsschnitt regelnde Vorschrift in § 34 G 131 nicht ausdrücklich aufgeführt ist (vgl. u.a. Urteil vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - unter Bezugnahme auf BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]).
  • BVerwG, 28.03.1961 - II C 82.58

    Rechtsmittel

    Das hat der erkennende Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluß an seine Rechtsprechung zu § 31 der ursprünglichen Fassung des Gesetzes zu Artikel 131 GG (BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]) bereits entschieden(Urteile vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - undvom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 -).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58

    Rechtsmittel

    Inzwischen hat auch das Bundesverwaltungsgerichtim Urteil vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - für den Fall der Anwendung des Beförderungsschnitts bei der Berechnung von Unfallruhegehalt (§ 34 G 131) ausgesprochen, keinesfalls könne der Grundgedanke dieser Vorschrift dazu führen, daß die Dienstzeit, die dem Beförderungsschnitt zugrunde gelegt werde, sich auf einen Zeitraum erstrecke, in dem der Betroffene auch ohne Unfall oder Verwundung nicht mehr im Dienst gewesen wäre, was dort bei dem Kläger als Berufssoldaten seit der Kapitulation der Fall gewesen wäre.
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